Der heutige Tag (28.01.2021) ist ein historischer Tag. Nach jahrelangen Anstrengungen des Bayerischen und Deutschen Roten Kreuzes, ist heute ein Durchbruch in der Schaffung von mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gelungen.
Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages hat gestern einen Änderungsantrag des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) ins Plenum des Deutschen Bundestages eingebracht, der die notwendige Rechtssicherheit herstellt und heute beschlossen wurde. Dieser Änderungsantrag muss noch formell vom Bundesrat beschlossen werden und tritt erst dann, nach Zeichnung der Bundesregierung und des Bundespräsidenten, als Gesetz in Kraft. Von der Zustimmung des Bundesrates ist auszugehen, da diese Gesetzesänderung auf Initiative des Bundesrates (Bayern und Rheinland-Pfalz) zustande gekommen ist.
Das Notfallsanitätergesetz soll demnach um einen § 2a wie folgt erweitert werden: