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FSJ von A-ZFSJ von A-Z

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Das FSJ von A-Z

Alter

Das FSJ eignet sich für alle, die ihre Vollschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 

Anfangszeit

Ein Freiwilligendienst beim BRK kann jederzeit begonnen werden. In der Regel starten die Freiwilligendienste am 1. September eines jeden Jahres.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit richtet sich nach der Regelarbeitszeit einer Vollzeittätigkeit in der Einsatzstelle. Manche Einsatzstellen erfordern Wochenend-, Nacht- oder Spätdienste. 

Ausbildungsplatz

Das FSJ gilt nicht als Ausbildung. Der Dienst kann aber die Bewerbungschancen erheblich verbessern. Oftmals werden sie auch als Vorpraktikum anerkannt und bei der Studienplatzvergabe vorteilhaft berücksichtigt.

Arbeitslosengeld II

ALG II-Empfänger können grundsätzlich am FSJ teilnehmen. Bis auf einen Selbstbehalt von 175 EUR wird das Entgelt auf ALG II angerechnet.

Darüber hinaus kann ein volljähriger ALG II-Empfänger einen Beitrag von 30,- Euro monatlich als Beitrag zur privaten Versicherung absetzen.

Bewerbung

Da das FSJ in der Regel zum 1. September beginnt, sollten die Bewebungsunterlagen frühstmöglich eingehen. Eine Bewerbung sollte Anschreiben, Lebenslauf, Passfoto und den Anmeldebogen beinhalten. 

Dauer

Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate.

Einsatzstellen

Die BRK-Freiwilligendienste-Regionalstellen in Bayern vermitteln je nach Interessensbereich unterschiedliche Einsatzstellen wie beispielsweise: Betreuung von Menschen mit Behinderung, Blutspendedienst, Fahrdienste, Kinder- und Jugendarbeit, Krankenhäuser, Mobile Soziale Dienste, Psychiatrien, Rettungsdienst, Schulen, Seniorenhilfe, Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit.

Fahrtkosten

Freiwillige erhalten einen Ausweis, der sie – wie auch ein Schüler- oder Ausbildungsnachweis – zu ermäßigten Fahrtkosten berechtigt. Teilweise gibt es auch Ermäßigungen in Kinos oder Schwimmbädern etc. – das Nachfragen lohnt sich!

Kindergeld

Während des FSJ und BFD bleibt der Kindergeldanspruch für Freiwillige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen.

Pädagogische Begleitung & Seminare

Freiwilligen stehen nicht nur die qualifizierten Mitarbeiter der Einsatzstellen mit Rat und Tat zur Seite. Auch das BRK berät seine Helfer in allen Belangen rund um die Arbeit. Die Freiwilligendienste werden von pädagogischen Seminaren begleitet, die in der Regel 25 Tage umfassen. Für über 27-Jährige gibt es abweichende Regelungen, die am besten direkt beim Träger erfragt werden. Die Seminare vermitteln soziale, persönliche, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen und informieren über die Einsatzfelder. Sie führen generell in den Freiwilligendienst beim BRK ein und geben einen Überblick über die Rotkreuzbewegung. Zudem können sich die Teilnehmer eigene Themen erarbeiten, die sie persönlich interessieren. Darüber hinaus bieten die Seminare die Möglichkeit, andere Freiwillige kennenzulernen und sich mit ihnen über die Praxiserfahrungen auszutauschen.

Für manche Einsatzbereiche werden die Freiwilligen von den Einsatzstellen auch durch speziell zugeschnittene Zusatzseminare geschult. Hierzu gehören z.B.: Gruppenleiterlehrgänge, Fahrtrainings und die Ausbildung zum Rettungshelfer – Qualifikationen die auch nach dem Freiwilligendienst die Vita bereichern und Berufschancen erhöhen.

Praktikum

Das FSJ wird auf einige sozialpflegerische und pädagogische Ausbildungen als Vorpraktikum angerechnet. 

Sozialversicherung

Für die Dauer des Einsatzes werden die Freiwilligen Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Studienplatz

Wer sich auf einen Studienplatz erneut bewerben möchte, der ihm zu Beginn oder während des FSJ zugewiesenen wurde, hat in der Regel Vorrang vor allen übrigen Bewerbern. Das FSJ kann auch als Wartezeit geltend gemacht werden und in manchen Fällen wird es als Vorpraktikum für einen speziellen Studiengang anerkannt.

Taschengeld

Freiwillige erhalten von den Trägern ein angemessenes Taschengeld. Wie hoch dieses ausfällt, erfahren die Freiwilligen auf Nachfrage.

Urlaub

Während des Freiwilligendienstes besteht bei einer Vollzeittätigkeit ein Urlaubsanspruch von in der Regel 26 Tagen. Wird die Dauer des Dienstes verkürzt, so verringert sich auch der Urlaubsanspruch. In allen Fällen gelten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen; für Jugendliche die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Zeugnisse

Die Einsatzstelle bzw. der Träger stellt jedem Freiwilligen auf Wunsch ein individuelles Zeugnis über den geleisteten Dienst aus. Es dokumentiert das soziale Engagement, die Leistungsbereitschaft und die erworbenen Fähigkeiten und erhöht damit die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.