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NotfallsanitäterNotfallsanitäter

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Werde Notfallsanitäter!

2014 wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das Notfallsanitätergesetz (NotSanG). In diesem Gesetz wird das neue Berufsbild, das den gestiegenen Anforderungen in der Notfallmedizin gerecht wird, geregelt. Diese neue Ausbildung löst die Ausbildung des Rettungsassistenten ab. Künftig wird der Notfallsanitäter die höchste nichtärztliche Qualifikation des Rettungsdienstpersonals darstellen.

Das Aufgabengebiet des Notfallsanitäters ist komplexer. Sie übernehmen nicht nur die Versorgung von verletzten und erkrankten Patienten sondern dürfen in bestimmten lebensbedrohlichen Situationen auch erweiterte Maßnahmen vollziehen bis der Notarzt vor Ort eintrifft oder das Klinikpersonal den Patienten übernimmt. Der Notfallsanitäter lernt auch den angemessenen Umgang mit Personen in Notfall- und Krisensituationen kennen. Auch darf der Notfallsanitäter eigenständig heilkundlichen Maßnahmen, die vom verantworlichen Arzt bei bestimmten notfallmedizinischen Krankheitsbildern- oder Situationen standardmäßig vorgegeben, überprüft und verantwortet werden, durchführen.

Ein weiterer Aspekt der Ausbildung soll die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen (z.B. Feuerwehr, THW, Polizei u.a.) und Menschen am Einsatzort unter der angemessenen Berücksichtigung der Gesamtlagen vom individual-medizinischen Einzelfall bis zum Großschadens- und Katastrophenfall stärken und befähigen.

Die Ausbildung des Notfallsanitäters beläuft sich auf drei Jahre und umfasst ingesamt 4600 Stunden. Der BRK Kreisverband Lindau bietet jährlich zum Oktober zwei Ausbildungsplätze in den Rettungswachen Lindau und Lindenberg an. In der Ausbildung werden neben den notfallmedizinischen Schwerpunkten, verstärkt auch soziales Fachwissen vermittelt. Aufgebaut ist die Ausbildung in Blockunterricht an der Berufsfachschule für Notfallsanitäter in Schwabmünchen und Blockunterricht an einer unseren beiden Lehrrettungswachen.

Die Ausbildungsvergütung erfolgt über unseren BRK Kreisverband. Die Kompetenzen des Notfallsanitäters werden gegenüber dem des Rettungsassistenten ausgebaut. Jedoch unterliegt auch der Notfallsanitäter weiterhin der Weisung des ärztlichen Leiters und des rechtfertigenden Notstandes.